
Finden Sie die Leistung, die am besten zu Ihren Anforderungen passt.
Unsere Leistungen
Verkehrswert-, Marktwertermittlung
Wir ermitteln den Verkehrswert bzw. den Marktwert Ihrer Immobilie gemäß § 194 BauGB. Damit erhalten Sie von uns den objektiven Wert des bebauten oder unbebauten Grundstücks, welcher im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Die Ermittlung ist sowohl zum aktuellen Datum als auch zu Stichtagen in der Vergangenheit möglich.
Gemeiner Wert
Im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften wird die Steuerlast auf Basis des gemeinen Werts nach § 9 Absatz 2 BewG ermittelt.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen den Finanzämtern und den Erben/Beschenkten hinsichtlich der Höhe des Immobilienwerts bestehen, ist der Steuerpflichtige berechtigt durch einen zertifizierten Sachverständigen einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.
Aufgrund unserer bestehenden Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind wir berechtigt, entsprechende Gutachten zu erstellen.
Beleihungswert
Der Beleihungswert ist insbesondere im Rahmen einer Neufinanzierung von Objekten und Grundstücken sowie bei einer Nachbeleihung und einer Beleihungsüberprüfung von Bedeutung.
Aufgrund der bestehenden Zertifizierung nach HypZert für finanz-wirtschaftliche Zwecke (HypZert F) im Zusammenhang mit der Zertifizierung nach DIN 17024 sind wir berechtigt, für Kreditinstitute die Beleihungswert-ermittlung für sämtliche Assetklassen in Deutschland zu erstellen.
Ermittlung der Restnutzungsdauer
Immobilien zur Kapitalanlage werden beim Kauf in der Regel mit 40 bzw. 50 Jahre Nutzungsdauer angesetzt und entsprechend abgeschrieben.
Eigentümer können durch ein Gutachten eines zertifizierten Gutachters eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen, sofern diese sachgerecht ist, wodurch eine höhere Abschreibung ansetzbar ist.
Aufgrund unserer Erfahrung und der bestehenden Zertifizierungen sind wir berechtigt, entsprechende Gutachten zu erstellen.
Gutachterliche Stellungnahmen / Plausibilisierung bestehender Gutachten
Wir überprüfen für Sie bestehende Gutachten und bieten Ihnen eine zweite Meinung. Wir prüfen dabei, ob die angesetzten Werte plausibel begründet sowie die Wertermittlung korrekt durchgeführt wurde.
Weiterhin überprüfen wir hierbei ältere Gutachten auf ihre Aktualität bzw. ermitteln den jeweiligen Wert zu einem abweichenden Zeitpunkt.
Projektwert / Residualwert
Projektgutachten beinhalten den Wert des projektreifen Grundstücks inklusive des Nutzungskonzepts, der Idee und der möglichen Baugenehmigung.
Ermittelt wird in diesem Fall neben dem Projektwert auch den Bodenwert sowie den Wert nach vollständiger Fertigstellung des Projekts.
Interessent ist der Projektwert sowohl für Bauträger und Projektentwickler als auch für Kapitalgeber der zu finanzierenden Projekte.
Ermittlung des Gebäudewertanteils
Der Gebäudewertanteil ist im Rahmen einer Vermietung von Bedeutung, denn steuerlich ist in Deutschland nur der Gebäudewertanteil abschreibbar, nicht aber der Bodenwertanteil.
Durch unser Gutachten zur Ermittlung des Gebäudewertanteils erhalten Sie den jeweiligen Wertanteil des bebauten Grundstücks, welcher anschließend steuerlich abgeschrieben werden kann.
Weitere Leistungen
Neben unserer Immobilienwertermittlung unterstützen wir sie auch mit ergänzenden Leistungen.
Hierzu zählen unter anderem:
- Flächenermittlung
- Immobilienpotentialanalyse
- Schiedsgutachten / Schlichtung
- UVM
Haben Sie noch Fragen?
Gerne können Sie mit offenen Fragen jederzeit auf uns zukommen.